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PATENTRECHTE

Während eigene Patente den Marktzugang sichern, können
Schutzrechte Dritter diesen blockieren
Seit jeher werden Neuentwicklungen gerne als „Durchbruch“
angepriesen. Doch oft bleibt vom vermeintlichen Quantensprung nur
wenig übrig. Technische Neuerungen bauen häufig auf fremden
Ideen auf. Das eröffnet nicht nur Chancen, sondern birgt auch
unterschätzte Gefahren. Um die Konkurrenz vom Markt fernzuhalten
und die eigene Wettbewerbsposition zu stärken, muss ein Unternehmen
seinen technologischen Vorsprung sichern. Das bedeutet auch, die
eigenen Ideen durch gewerbliche Schutzrechte, eben Patente, vor
Nachahmung zu schützen. Diese verschaffen einem allerdings
nicht automatisch das Recht, die geschützten Produkte uneingeschränkt
zu kommerzialisieren. Sie ermöglichen es lediglich, Dritten
die Vermarktung zu verbieten.
Schutz und Hindernis zugleich
Schutzrechte können für ein Unternehmen also Segen oder
Fluch sein – je nachdem, ob es sich um die eigenen oder um
die der Mitbewerber handelt. Eigene Patente schützen das Unternehmen,
indem sie ihm ein zeitlich und territorial begrenztes Monopol verleihen.
Rechte Dritter können hingegen den Zugang neuer Produkte zum
Markt blockieren. Der Erfolg eines Unternehmens hängt somit
nicht allein von der Stärke des eigenen Patentportfolios ab,
sondern auch davon, inwieweit die Mitbewerber ein technisches Gebiet
bereits geschützt haben. Die Möglichkeit, eigene Technologien
zu patentieren, hängt daher immer zusammen mit der Frage, ob
für die wirtschaftliche Verwertung auch die Handlungsfreiheit
in Bezug auf Drittrechte (Freedom-to-operate) vorliegt.
Blockaden verhindern
In vielen Technikbereichen ist es kaum noch möglich, neue Produkte
auf den Markt zu bringen, ohne Drittrechte zu verletzen. Beispiel
DNA- oder RNA-Microarray, der etwa beim pharmazeutischen Wirkstoffscreening
zum Einsatz kommt. Er umfasst eine Vielzahl von Einzelkomponenten,
die meist patentgeschützt sind. Nur selten besitzt ein einziges
Unternehmen alle nötigen Schutzrechte, um ein neues Produkt
auf den Markt zu bringen. Somit sind Wettbewerber häufig gezwungen
zu kooperieren, um sich nicht gegenseitig zu behindern und um Streitigkeiten
wegen Patentverletzungen zu vermeiden. Wer schon zu Beginn des Entwicklungsprozesses
herausfindet, ob es störende Patente gibt und in welchem Umfang
sie das Produkt schützen, kann eine Blockade durch Drittrechte
verhindern. Das verschafft genug Zeit, um die ursprüngliche
Idee derart abzuwandeln, dass eine Patentverletzung ausbleibt.
Einspruch oder Einigung
Zudem ist es wichtig, die Rechtsbeständigkeit von Drittrechten
zu klären. Denn möglicherweise besteht die Möglichkeit,
gegen die Erteilung eines Patents Einspruch einzulegen. Zum Beispiel,
wenn es Dokumente gibt, die der Neuheit oder Erfindungshöhe
der Entwicklung entgegenstehen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist
kann man gegen ein Patent mit einer Nichtigkeitsklage vorgehen.
Vielfach einigen sich die Wettbewerber auch – meist in Form
von Kreuzlizenzen, die sie sich für komplementäre Technologien
gegenseitig einräumen. Voraussetzung dafür ist jedoch,
dass jedes Unternehmen über Patente verfügt, die für
den Mitbewerber interessant sind. Ein fundiertes eigenes Patentportfolio
verbessert somit die eigene Verhandlungsposition.
Technologielücken erkennen
Eine Freedom-to-operate-Analyse dient immer auch der Beurteilung
der Patentsituation eines Unternehmens. Dabei gilt es, patentfreie
Technologielücken zu erkennen und zu besetzen, um das eigene
Portfolio zu stärken. Umgekehrt sollte man bei den eigenen
Patenten prüfen, ob das Objekt, das sie schützen, für
einen Mitbewerber von Bedeutung sein kann. Insbesondere dann, wenn
man diese Schutzrechte aufgeben will. Eine rechtzeitige, vorausblickende
und systematische Evaluierung des Patentumfelds hilft also, die
Risiken langwieriger und teurer Patentstreitigkeiten abzuwägen
und eine Markteinführung sicherzustellen.
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