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PATENTRECHTE



Während eigene Patente den Marktzugang sichern, können Schutzrechte Dritter diesen blockieren


Seit jeher werden Neuentwicklungen gerne als „Durchbruch“ angepriesen. Doch oft bleibt vom vermeintlichen Quantensprung nur wenig übrig. Technische Neuerungen bauen häufig auf fremden Ideen auf. Das eröffnet nicht nur Chancen, sondern birgt auch unterschätzte Gefahren. Um die Konkurrenz vom Markt fernzuhalten und die eigene Wettbewerbsposition zu stärken, muss ein Unternehmen seinen technologischen Vorsprung sichern. Das bedeutet auch, die eigenen Ideen durch gewerbliche Schutzrechte, eben Patente, vor Nachahmung zu schützen. Diese verschaffen einem allerdings nicht automatisch das Recht, die geschützten Produkte uneingeschränkt zu kommerzialisieren. Sie ermöglichen es lediglich, Dritten die Vermarktung zu verbieten.

Schutz und Hindernis zugleich

Schutzrechte können für ein Unternehmen also Segen oder Fluch sein – je nachdem, ob es sich um die eigenen oder um die der Mitbewerber handelt. Eigene Patente schützen das Unternehmen, indem sie ihm ein zeitlich und territorial begrenztes Monopol verleihen. Rechte Dritter können hingegen den Zugang neuer Produkte zum Markt blockieren. Der Erfolg eines Unternehmens hängt somit nicht allein von der Stärke des eigenen Patentportfolios ab, sondern auch davon, inwieweit die Mitbewerber ein technisches Gebiet bereits geschützt haben. Die Möglichkeit, eigene Technologien zu patentieren, hängt daher immer zusammen mit der Frage, ob für die wirtschaftliche Verwertung auch die Handlungsfreiheit in Bezug auf Drittrechte (Freedom-to-operate) vorliegt.

Blockaden verhindern

In vielen Technikbereichen ist es kaum noch möglich, neue Produkte auf den Markt zu bringen, ohne Drittrechte zu verletzen. Beispiel DNA- oder RNA-Microarray, der etwa beim pharmazeutischen Wirkstoffscreening zum Einsatz kommt. Er umfasst eine Vielzahl von Einzelkomponenten, die meist patentgeschützt sind. Nur selten besitzt ein einziges Unternehmen alle nötigen Schutzrechte, um ein neues Produkt auf den Markt zu bringen. Somit sind Wettbewerber häufig gezwungen zu kooperieren, um sich nicht gegenseitig zu behindern und um Streitigkeiten wegen Patentverletzungen zu vermeiden. Wer schon zu Beginn des Entwicklungsprozesses herausfindet, ob es störende Patente gibt und in welchem Umfang sie das Produkt schützen, kann eine Blockade durch Drittrechte verhindern. Das verschafft genug Zeit, um die ursprüngliche Idee derart abzuwandeln, dass eine Patentverletzung ausbleibt.

Einspruch oder Einigung

Zudem ist es wichtig, die Rechtsbeständigkeit von Drittrechten zu klären. Denn möglicherweise besteht die Möglichkeit, gegen die Erteilung eines Patents Einspruch einzulegen. Zum Beispiel, wenn es Dokumente gibt, die der Neuheit oder Erfindungshöhe der Entwicklung entgegenstehen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann man gegen ein Patent mit einer Nichtigkeitsklage vorgehen. Vielfach einigen sich die Wettbewerber auch – meist in Form von Kreuzlizenzen, die sie sich für komplementäre Technologien gegenseitig einräumen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass jedes Unternehmen über Patente verfügt, die für den Mitbewerber interessant sind. Ein fundiertes eigenes Patentportfolio verbessert somit die eigene Verhandlungsposition.

Technologielücken erkennen

Eine Freedom-to-operate-Analyse dient immer auch der Beurteilung der Patentsituation eines Unternehmens. Dabei gilt es, patentfreie Technologielücken zu erkennen und zu besetzen, um das eigene Portfolio zu stärken. Umgekehrt sollte man bei den eigenen Patenten prüfen, ob das Objekt, das sie schützen, für einen Mitbewerber von Bedeutung sein kann. Insbesondere dann, wenn man diese Schutzrechte aufgeben will. Eine rechtzeitige, vorausblickende und systematische Evaluierung des Patentumfelds hilft also, die Risiken langwieriger und teurer Patentstreitigkeiten abzuwägen und eine Markteinführung sicherzustellen.